| Aktuelle Infos aus dem Mitteilungsblatt |
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Fälligkeit von Grund- und Gewerbesteuer
Zum 15.02.2012 ist die 1. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlungen zur Zahlung fällig. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Zahlungen rechtzeitig auf das Konto der Gemeindekasse überwiesen werden, da ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen. Sollten Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden die fälligen Beträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Wir weisen nochmals darauf hin, dass kein gesonderter Bescheid auf die Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerzahlungen hinweist; nur in Fällen, in denen sich eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr ergibt, kommt ein erneuter Bescheid.
Neue Programmhefte In den nächsten Tagen erhalten Sie die neuen Programmhefte für das Frühjahrsprogramm unserer VHS. Wir haben wieder ein interessantes und abwechslungsreiches Programm mit einer breiten Palette von Kursen, Vorträgen usw. für Jung und Alt zusammengestellt. Bitte machen Sie von dem Angebot regen Gebrauch. Wenn Sie sich anmelden möchten, erledigen Sie dies bitte möglichst frühzeitig, es reicht eine telefonische Anmeldung auf dem Rathaus (Tel. 8748) unter Angabe der Bankverbindung damit die Gebühren dann abgebucht werden können. Viel Spaß im neuen Semester Ihre vhs-g Geschäftsstelle in Griesingen
Räum- und Streupflicht an Gehwegen
Nach der geltenden Polizeiverordnung sind die Straßenanlieger verpflichtet, innerhalb der geschlossenen Ortslage die Gehwege bei Schneehäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Straßenanlieger sind die Eigentümer wie auch ggf. Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen. Anlieger ist man auch dann, wenn zwischen Grundstück und Straße eine ungenutzte öffentliche Fläche von nicht mehr als 10 m Breite vorhanden ist. Diese Arbeiten sind werktags bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8.00 Uhr auszuführen. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20.00 Uhr. In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Verpflichtung nur den Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg angrenzt. Falls Gehwege nicht vorhanden sind, ist die für den Fußgängerverkehr erforderliche Fläche zu räumen und zu bestreuen. Die Gemeinde stellt, wie in den Vorjahren, Streusplitt in den aufgestellten Behältern zur Verfügung. Salz sollte im Interesse des Umweltschutzes nur dort verwendet werden, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit unumgänglich ist. Auch die Gemeinde wird die Salzstreuung erheblich einschränken und nur verkehrsgefährdete Straßen bzw. Teilstrecken salzen. Wir bitten um Verständnis dafür und bitten Fußgänger wie Autofahrer, sich darauf einzurichten. Bei Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht haften die Anlieger für entstehende Schäden. Entsprechender Versicherungsschutz wird empfohlen.
Abstellen geparkter Autos
Eine besondere Bitte des Räum- und Streudienstes ergeht in diesem Zusammen-hang an alle Autobesitzer. Die an den Straßenrändern abgestellten Kraftfahr-zeuge behindern oftmals den Räumdienst in nicht unerheblichem Maße. Besonders hinderlich wird die Angelegenheit dann, wenn beidseitig geparkt wird und dann keine genügende Durchgangsbreite besteht. Die freie Durchfahrt muss mindestens 3,5 m zwischen Straßenkandel und Fahrzeug betragen.
Stellen Sie das Auto bei unsicherer Wetterlage innerhalb des Grundstücks oder auf öffentlichen Parkplätzen ab.
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, wenn die Fahrzeuge behindernd am Fahrbahnrand abgestellt werden.
Wechsel Bezirksschornsteinfegermeister Bezirksschornsteinfeger Andreas Lehner hat zwischenzeitlich in einen anderen Kehrbezirk gewechselt. Nun hat Bezirksschornsteinfegermeister Wolfgang Schürer aus Ehingen diesen Kehrbezirk übernommen. Herr Schürer betreut sie in allen feuerungstechnischen Angelegenheiten, bitte wenden Sie sich an Bezirksschonsteinfegermeister Wolfgang Schürer , Kamerer-Schott-Straße 5, 89584 Ehingen, Telefon 1246, Telefax 924954.
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Verloren/Gefunden
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Trinkwasseranalyse von Griesingen |
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Stand: Juli 2010 Wasserhärte: 16,3 °dH 2,7 mg/l, Nitrit (NO2)
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