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Baugebiet "Steigäcker V"

Die Gemeinde Griesingen erschließt derzeit das Baugebiet auf Grundlage des Bebauungsplans "Steigäcker V". Das Baugebiet dient auschließlich Wohnzwecken und ist als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind derzeit 12 Baugrundstücke zu vergeben.

Die Vergabe der Grundstücke erfolgt über ein Losverfahren. Bewerbungen sind vorzugsweise über die Plattform www.Baupilot.com im Zeitraum vom 24.10.2022 bis 04.11.2022 einzureichen.

 

Bebauungsplan

Vergaberichtlinien Losverfahren Gemeinde Griesingen

Bodenrichtwerte

Haben Sie Interesse an einem Grundstück in Griesingen? Die nachstehende PDF gibt Ihnen Informationen und Auskunft über die Grundstückspreise.

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